Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Stichwort: Regionalismus (1993)

 

Stichwort: Regionalismus (innerstaatlich)

Aus: Olaf Schwencke, Hermann Schwengel, Norbert Sievers (Hrsg.): Kulturelle Modernisierung in Europa. Regionale Identitäten und soziokulturelle Konzepte. Hagen: Kulturpolitische Gesellschaft, 1993 (vergriffen), S. 15-19

 

Mit Regionalismus werden innerstaatliche Prozesse der Mobilisie­rung gesellschaftlicher Gruppen oder soziaIer Bewegungen zur Verfolgung territo­rial definierter Sonderinteressen kultureller, wirtschaftlicher und/oder politischer Prä­gung bezeichnet.

lm Unterschied zu der für den westlichen Nationalstaat seit der französi­schen Revolu­tion charakteristischen Binnengliederung nach Schichtungs- und Be­reichskri­terien (soziale und sektorale Konflikte; Beispiele: Arbeitnehmer/Arbeitgeber, lndustrie/ Um­weltschützer) begründet der Regionalismus eine Konkurrenz zwischen einem subna­tionalen und einem gesamtstaatlichen Bezugsrahmen gesellschaftlicher und politi­scher Orien­tie­rungen und Aktivitäten. Er ergänzt die herkömmlichen innerstaatlichen Schichtungs- und Bereichskonflikte um einen dritten Konflikttypus, den territoriali­sier­ten Konflikt.

Als politischer Kampfbegriff fand der Regionalismus erstmals Mitte der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts in Frankreich weite Verbreitung. Hier kennzeichnete er die politi­sche Gegnerschaft zur zentralistisch-restaurativen Präsidentschaft Mac-Mahons (1873 - 1879). Um 1900 hatte sich der Begriff auch in Spa­nien und ltalien festgesetzt. In allen drei romanischen Ländern war damit der Ver­such einer sowohl literarisch-kulturellen als auch, in Verbindung mit föderalistischem Gedan­kengut, politischen Umbewertung des Negativbegriffs "Provinz" verbunden. Feste definitorische Konturen gewann der Begriff aber erst in den 70er und 80er Jah­ren des 20. Jahrhunderts in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Wieder­belebung regionalistischer Strömungen nicht nur in zentralistischen Einheits­staaten, sondern auch in föderalistischen Bundesstaaten (z. B. Kanada).

 

Regionalismus zeigt sich in der Verbindung von Aussagen, Orientierungen und/oder Programm­elementen in den folgenden drei Dimensionen:

a) Vorausgesetzt wird die Existenz homogener Räume innerhalb bestehender Kultur­räume, Nationalstaaten und/oder supranationaler Ordnungssysteme.
Die Ausgren­zung und Behauptung der Homogenität dieser Räume - der Regionen - erfolgt in Abwandlung des ursprünglichen geographischen Regionsbegriffs auf der Basis histo­risch-kultureller, politischer und/oder ökonomisch-systemischer Kriterien. Als Regio­nen gelten dabei beispielsweise Gebiete, in denen bestimmte "Volksgruppen" oder "Ethnien" anzutreffen sind, oder Gebiete, die eine eigenständige Geschichte und ent­sprechende lnstitutionen (z. B. Schottland: Rechtssystem etc.) aufzuweisen haben. Weniger strenge Kriterien werden angelegt, wenn Region mit "Heimat", "Brauchtum" oder "Lebensweise" assoziiert und als kulturelle "Herkunftswelt" (Lübbe) bestimmt wird. Auch Ausgrenzungen auf der Basis struktureller (z. B. wirtschaftlicher) Prob­leme oder Besonderheiten sowie die Artikulation politischer Sonderinteressen eines Gebietes jenseits sektoraler oder sozialer Konfliktlinien (d. h. außerhalb des national­staatlichen Verbände- und Parteiensystems) können zum Ausgangspunkt von Regi­onalismus werden.

Diese Versuche, eine gemeinschaftsbildende Eigenständigkeit von Regio­nen auf der Basis unterschiedlichster Kriterien zu begründen, setzten sich im Regionalismus in einen Mobilisierungsprozess um, in dem sich individuelle Akteure ihrer Bindung an eine Region, ihrer "regionalen ldentität" oder der Gleichartigkeit individueller lnteres­senlagen in einem abgrenzbaren Gebiet bewusst werden und diese durch gemein­schaftliches Handeln in regionalistischen Bewegungen gezielt gegen übergeordnete ldentifikationsangebote und Steuerungsansprüche durchzusetzen. versuchen.

b) Die Ausgrenzungen einer regionalen Raumeinheit erfolgen immer im Bezug auf eine übergeordnete Raumganzheit.
Dabei werden in der Regel die Basiseinheiten der bestehenden Nationalstaaten, zunehmend aber auch supranationale Einheiten, wie Europa (z. B. "Europa der Regionen"), zugrunde gelegt. Versuche, den Begriff des Regionalismus für die Analyse internationaler Bündnissysteme oder Wirtschafts­zusammen­schlüsse unter dem Dach der Vereinten Nationen fruchtbar zu machen, beschränken sich weitgehend auf wissenschaftliche Spezialistendiskussionen. Die Ausgrenzungen im Bezug auf übergeordnete Raumganzheiten markieren kulturelle, ökonomische und/oder politische lnteressenorientierungen, die sich in Opposition oder bewusster Abgrenzung zum lntegrationsanspruch dieser Raumganzheiten arti­kulieren.

Regionalismus wird damit zu einem territorial gebundenen Gruppenphänomen, das aufgrund eben dieser territorialen Formung insbesondere den Legitimationsanspruch republikanischer Ein­heitsstaaten in Frage stellt, da für diese die Souveränität ihres Staatsgebietes unteil­bar ist. Der Souveränität nach außen entspricht dabei der An­spruch des Einheits­staates, auch im lnneren letztverbindlicher territorialer Bezugs­rahmen für (demokrati­sche) politische Willensbildung und Herrschaftsausübung zu sein. In Bundesstaaten wirkt der Regionalismus als Korrektiv gegenüber Tendenzen zunehmender Zentralisierung im Verhältnis von Bund und Gliedstaaten und als In­strument der Wiederbelebung des föderalistischen Subsidiaritätsprinzips innerhalb der vielfach straff zentralistisch or­ganisierten Gliedstaaten.

c) Regionalismus versteht sich als veränderndes gesellschaftliches und politisches Gestaltungs­prinzip, das in Spannung oder Konkurrenz zu grundlegenden Funktions- und Ord­nungsprinzipien bestehender Staats- und Gesellschaftssysteme des 20./21. Jahrhunderts steht.
Dem Trend einer kulturellen Verarmung durch die zunehmende In­ternationali­sierung kultureller Standards, Konsummuster und Lebensweisen wird die Verteidi­gung des Wertes kultureller und vor allem sprachlicher Vielfalt (bis hin zu einem "na­tionalen Erwachen" (Hroch) vorher als regionale "Volksgruppen" existie­render Bevöl­kerungsteile) entgegengesetzt.

Dem Zentralismus eines bürokratischen Wohlfahrts­staates werden Selbst- bzw. Mit­bestimmung über regionale Entwicklungswege und eine höhere Toleranz für die Un­gleichartigkeit der Lebensverhältnisse entgegen­gehalten, wobei sich hier konserva­tive und basisdemokratische Orientierungen über­schneiden. Zudem wird auf die Funktionsprobleme der bisherigen "Betriebsgröße" staatlicher Organisationen und auf deren drohende Überlastung durch zunehmende Kommunikationsdichte und Komplexität verwiesen und die Vorteile überschaubarer regionaler Selbstorganisation hervorgehoben.

Besonders gewichtig sind die Hin­weise auf eine drohende wirtschaftliche Auseinan­derentwicklung zwischen reichen und armen Regionen, in deren Dynamik die her­kömmliche zentralstaatliche Regio­nalpolitik und Raumordnung kaum korrigierend eingegriffen habe. Relative Unter-, aber auch relative Überentwicklung werden damit neben kulturellen und politisch-administrativen Faktoren zu entscheidenden Trieb­kräften des Regionalismus

 

Gruppiert man regionalistische Bewegungen nach ihren Zielrichtungen, so lassen sich die folgenden Abstufungen unterscheiden:

Separatisten erheben für ihre Region Anspruch auf die Bildung eines souveränen Nationalstaates oder auf den Anschluss an ein anderes bestehendes Staatswesen. Sie stellen damit grundsätzlich und umfassend die Legitimität des gesamtstaatlichen Geltungsbereichs politischer Willensbildung und Herrschaftsausübung in Frage.
In Westeuropa bietet die Geschichte des Südtiroler, flämischen, bretonischen und elsässischen Rechtsradikalismus hierfür ebenso Beispiele wie nach dem 2. Weltkrieg die Aktionen der radikalen Flügel des baskischen, korsischen, nordirischen, walloni­schen, schottischen und jurassischen Regionalismus In Osteuropa und im Gebiet der früheren UDSSR artikulierten sich viele Regionalismen mit zunehmendem Zerfall des zentra­listischen Kommunismus separatistisch und knüpften damit unmittelbar an die Volks­gruppen- bzw. Nationalitätenkonflikte des 19. und frühen 20. Jahrhunderts an. Das größte Potential für separatistische Regionalismen bieten die ehemaligen Kolo­nial­staaten insbesondere in Afrika. Die staatlichen Grenzziehungen sind hier nur in Aus­nahmefällen durch geschichtliche Kontinuität oder sprachlich-kulturelle ("ethni­sche") Homogenität abgestützt. Obwohl es fließende Übergänge zwischen allen Formen des innerstaatlichen Regionalismus und "nationalen Befreiungskämpfen" (Hroch: nationales Erwa­chen) gibt, werden letztere nur selten unter dem Oberbegriff Regio­nalismus geführt (Beispiel: Kurden).

Föderalisten sehen die gesamtstaatliche und die subnationale Territorialität als nebeneinander bestehende, aber funktional unterschiedliche Ebenen eines ge­schichteten institutionellen Gliederungsgefüges an. Jede Ebene bildet einen ei­gen­ständigen territorialen Bezugsrahmen und Geltungsbereich für politische Willens­bil­dung und Entscheidungen zu den je spezifischen Aufgaben und Funktionen. Kom­petenzen, die sich einer bestimmten Ebene nicht eindeutig zuordnen lassen, müssen nach Möglichkeit konsensual ausgeübt werden.
In Europa finden sich föderalistische Regionalisten Proudhonscher Ausrichtung ("integraler Föderalismus") sowohl in Südfrankreich als auch in Katalonien, Galizien und Andalusien. Hier verbindet sich ein staatsrechtlicher Regionalismus mit einer gesellschaftsphilosophischen Ausrich­tung, die den Staat nach dem Subsidiaritätsprinzip "von unten nach oben" aufgebaut sehen will. Der Autonomiegedanke wird dabei nicht nur auf territoriale Ebenen be­schränkt, sondern auch auf gesellschaftliche Gruppen ausgedehnt.
Tonangebend sind bei den föderalistischen Regionalisten jedoch die an mitteleuropäische Denktra­ditionen ("Volksgruppenbewegung") anknüpfenden Gruppierungen, die sich in der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) zusammengeschlossen haben. Auch der bayerische Föderalismus hat hier seine kulturellen Wurzeln, wäh­rend das neuerliche Bekenntnis der übrigen deutschen Bundesländer zu einem "Eu­ropa der Regionen" eher staatsrechtlich begründet wird. Auch die regionalistischen Bestrebungen in Kanada zur Stärkung der Provinzen gegenüber der Bundesgewalt verbleiben, ausgehend von den ethnisch-historisch motivierten Autonomiebestrebun­gen Quebecs, im Rahmen föderalistischen Denkens in staatsrechtlichen Kategorien. Die kurze Geschichte Nigerias, wo sich innerhalb von knapp 30 Jahren Unabhängig­kelt die Zahl der Bundesländer von drei auf 21 erhöhte, zeigt die partikularisierende Sprengkraft des Volksgruppen- bzw. Ethnonationalismus, der hier nur mühsam von einer föderalistischen Staatskonstruktion aufgefangen werden kann. Ähnliches gilt für lndien, während der Föderalismus in Jugoslawien und der UDSSR den Zerfall beider Staaten nicht aufhalten konnte.

Autonomisten opponieren vornehmlich gegen das unitarische Selbstbild von der "Einheit“ und "Unteilbarkeit" moderner Zentralstaaten, ohne dass sich diese Opposi­tion zum Separatismus radikalisiert oder zum Föderalismus verallgemeinert. Gegen­über der territorialen lndifferenz des republikanischen Einheitsstaates heben Auto­nomisten die territorial abgegrenzten Sonderinteressen ihrer Region als eigenstän­dige politische Dimension hervor.
In der Regel liegt der Ausgangspunkt für einen autonomistischen Regionalismus in der Artikulation wirtschaftlicher Sonderinteressen (Kampfbeg­riff: "interner Kolonialismus"), wobei anfänglich, wie im Beispiel Korsikas und Süd­frankreichs in den 60er und Anfang der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts, die Übergänge von einer syndikalistischen Interessenpolitik regionaler Berufsgrup­pen (Winzer, mittelständische Unternehmer) hin zu regionalistischem Protest breiter Be­völkerungskreise fließend sind. Der autonomistische Regionalismus stützt sich vielfach auf neu­ere Überlegungen zu den Grenzen des Wohlfahrtstaates und der herkömmlicherweise zent­ral gesteuerten Regional-entwicklung "von oben". In den 1960er und 1970er Jahren wurde er insbesondere in Frankreich zum Auslöser für eine schritt­weise Reform staatlicher Regionalpolitik bis hin zur Dezentralisierungspolitik Mitter­rands ab 1981. Auch der unmittelbare Einfluss regionalistischer Bewegungen dieses Typs auf die Entstehung und die Formulierung des Konzepts “eigenständiger" bzw. "endogener" Regionalentwicklung ist unübersehbar.
Zu den Autonomisten zählt die Mehrzahl der (süd)westeuropäischen Regionalisten: der elsässische, okzitanische, bretonische, walisische, flämische, wallonische Regionalismus und die Mehrheit der spanischen Regionalbe­wegungen. Obwohl in diesen regionalistischen Bewegungen durchweg immer auch Strömungen anzutreffen sind, die die jeweiligen regionalen Probleme, lnteressen und Besonderheiten in "ethnischen" Kategorien darstellen, do­miniert hier ein Problembe­wusstsein, das über den Horizont einer Neuauflage der Volksgruppen-bewegung der Zwischenkriegszeit hinausreicht. lm Mittelpunkt steht dabei die Suche nach neuen gesellschaftlichen und politischen Organisationsformen, die der heutigen Gleichzei­tigkeit von lnternationalisierung und Regionalisierung des kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Lebens angemessen sind.

 

Fazit: Sieht man die hier unterschiedenen Typen des Regionalismus als Stationen eines gleich­sam naturgesetzlichen Entwicklungsprozesses hin zu einem "nationalen Erwachen" (Hroch), so Iässt sich das Potential für zukünftige Separatismen kaum noch ab­schätzen. In Osteuropa und auf dem Gebiet der früheren UDSSR konnte dieser Pro­zess nach dem Wegfall der kommunistischen Integrationsideologie nicht mehr auf­gefangen werden. Auch in den ehemaligen Kolonialstaaten der Dritten Welt ist die Ära natio­nalstaatlicher Ausdifferenzierungen offenkundig noch nicht abgeschlossen. In den westlichen lndustrieländern ist dagegen eine Gleichzeitigkeit der territorialen Binnen­differenzierung bestehender Nationalstaaten bei fortschreitender lnternationa­lisierung koordinierender und vermittelnder politischer Entscheidungsprozesse sowie kulturel­ler und ökonomischer lntegrationsprozesse wahrscheinlicher.

 

Einführende Literaturhinweise:

M. Bassand: Culture et régions d'Europe (Lausanne 1990)

D. Gerdes: Regionalismus als soziale Bewegung: Westeuropa, Frankreich, Korsika - Vom Vergleich zur Kontextanalyse (Frankfurt/New York 1985)

G. Stiens: Zur Wiederkunft des Regionalismus in den Wissenschaften. In: Regiona­lismus und Regionalpolitik, lnformationen zur Raumentwicklung, Heft 5 (1980), S. 315 ff

S. Tarrow/P. Katzenstein/L. Graziano (Hrsg.): Territorial Politics in Industrial Nations (New York/London 1977)